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Aufhebung Industriezölle per 1. Januar 2024
Per 1. Januar 2024 werden Zölle auf Waren abgeschafft, welche im Schweizer Zolltarif in den Kapiteln 25 bis 97 gelistet sind. Ausnahmen gelten für einige Produkte der Kapitel 35 und 38, welche als Agrarprodukte klassifiziert werden. Im Rahmen der Aufhebung wird die bestehende Zolltarifstruktur überarbeitet und vereinfacht. Auch gelten neue Regelungen zu Ursprungsnachweisen.
Die Anpassung der Zolltarifstruktur macht eine Überarbeitung Ihres Tarifstamms per 01.01.2024 notwendig. Betroffen sind sowohl Tarifnummern im Import als auch im Export. Wir unterstützen Sie gerne bei der Überarbeitung Ihrer Tarifstammdaten in der Mercurio Zollsoftware. Neben der automatisierten Konvertierung bestehender Stammdaten bieten wir auch Seminare zur Pflege Ihrer Tarifstammdaten an. Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Verkauf gerne zur Verfügung.
Weiterführende Informationen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG sowie des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO finden Sie unter den nachfolgend zusammengestellten Links.